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Verein denkwerk-hirnverletzung
'denkwerk-hirnverletzung' ist seit dem 26. April 2008 ein Verein (Art. 60ff. ZGB).
Zweck des Vereins ist die Förderung von Verständnisprozessen in Bezug auf Leben mit Hirnverletzung. Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:
- Erarbeitung und Publikation von Materialien zu Fragen des Lebens mit
Hirnverletzung
- Organisation von Begegnungen von Menschen mit einer Hirnverletzung, Angehörigen, Fachleuten
- Organisation von Veranstaltungen zum Thema Leben mit Hirnverletzung
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