denkwerk-hirnverletzung


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- Mitglieder Fr. 20.– Jahresbeitrag

- Gönner nach freiem Ermessen

 

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Verein denkwerk-hirnverletzung

denkwerk-hirnverletzung ist seit dem 26. April 2008 ein Verein (Art. 60ff. ZGB).

 

Zweck des Vereins ist die Förderung von Verständnisprozessen in Bezug auf Leben mit Hirnverletzung.

Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:

  • Erarbeitung und Publikation von Materialien zu Fragen des Lebens mit Hirnverletzung
  • Organisation von Begegnungen von Menschen mit einer Hirnverletzung, Angehörigen und Fachleuten
  • Organisation von Veranstaltungen zum Thema Leben mit Hirnverletzung